1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle uns erteilten Aufträge. Mit der Bestellung erkennt der Kunde diese AGB an. Andere AGB werden auch dann nicht Inhalt des Vertrages, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur nach schriftlicher Bestätigung der ONTARIS GmbH & Co. KG gültig.
Sind oder werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Betrifft eine unwirksame Bestimmung ein laufendes Vertragsverhältnis, so werden die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung treffen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg und dem Vertragszweck am nächsten kommt.
Ergänzt werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen um die unten folgenden Geschäftsbedingungen für Seminare und Consulting.
2. Angebote, Preise, Leistungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Preise verstehen sich ab Lager. Die Berechnung erfolgt in EUR und ist in EUR zu begleichen.
Telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder den als verbindlich bezeichneten Angaben auf der Bestellseite nichts anderes ergibt, gelten die Preise der Firma ONTARIS GmbH & Co. KG ab Standort, ausschließlich Verpackung und Versandkosten, welche separat in Rechnung gestellt werden.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist für in den angegebenen Preisen enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich anders erwähnt wurde (z.B. Händler-Preisliste oder individuelle Angebote). Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto oder Rabatten ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag sofort ohne Abzug nach Rechnungserhalt zu zahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist ONTARIS GmbH & Co. KG berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 247 BG zu fordern. Sofern ONTARIS GmbH & Co. KG einen höheren Schaden nachweisen kann, ist ONTARIS GmbH & Co. KG berechtigt diesen geltend zu machen.
Angebote sind nur dann verbindlich, wenn dies im Angebot schriftlich mitgeteilt wird oder die Verbindlichkeit einer Preisangabe oder sonstiger Angaben auf der elektronischen Bestellseite ausdrücklich genannt ist. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit Zusendung einer schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung und mit dem dort wiedergegebenen Inhalt zustande.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von ONTARIS GmbH & Co. KG anerkannt sind.
Für die Erstellung von Waren nach Kundenspezifikationen verpflichtet der Kunde sich zur Mitwirkung. Die zu erfüllenden Spezifikationen werden in einem Pflichtenheft festgelegt. Der Kunde ist verpflichtet, Testdaten in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen, ihm vorgelegte Ergebnisse oder Teilergebnisse unverzüglich auf Fehler zu prüfen und diese ONTARIS GmbH & Co. KG mitzuteilen sowie für benötigte Auskünfte zur Verfügung zu stehen. Für Arbeiten, die die ONTARIS GmbH & Co. KG aufgrund Änderungen, unrichtiger oder berichtigter Angaben des Kunden wiederholen oder zusätzlich leisten muss, trägt der Kunde den Mehraufwand. Werden auf Wunsch des Kunden nachträglich Änderungen und/oder Erweiterungen vorgenommen, so berühren diese nicht die Verpflichtung des Kunden zur Abnahme der bereits erbrachten Leistungen und vereinbarten Zahlungen.
Die Einhaltung von vereinbarten Lieferzeiten bzw. – Verpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
3. Widerrufsrecht, Kündigung, Rückgaberecht
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ONTARIS GmbH & Co. KG berechtigt, den ONTARIS GmbH & Co. KG entstandenen Schaden, einschließlich Mehraufwendungen, zu verlangen.
Dem Kunden steht, soweit der auf diesen Bedingungen basierende Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren an dem Tag ihres Eingangs beim Kunden, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren erst ab dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsabschlußes.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei auf Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine schnelle Rücklieferung geeignet sind, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt oder beschädigt worden sind.
Das Widerrufsrecht muss keine Begründung enthalten und in Textform, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Widerrufsfrist erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Ist ONTARIS GmbH & Co. KG aus Gründen die keiner der Parteien zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt) nicht in der Lage, die Leistungen rechtzeitig zu erbringen, und ist dies auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht möglich, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung weiterer Fristen zu kündigen. In diesen Fällen behält der Kunde der Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Teilleistungen (z.B. Teillieferung), ONTARIS GmbH & Co. KG auf ihren anteiligen Vergütungsanspruch.
Falls der Kunde eine Vertragsverletzung in einem solchen Maß begeht, dass es für ONTARIS GmbH & Co. KG nicht zumutbar ist, den Vertrag oder Lizenzvertrag fortzusetzen, hat ONTARIS GmbH & Co. KG unbeschadet aller sonstigen Ansprüche das Recht auf fristlose Kündigung des Vertrages bzw. Lizenzvertrages durch schriftliche Mitteilung an der Kunden, ohne dass ONTARIS GmbH & Co. KG eine andere Kündigungsfrist einhalten muss. Hierzu zählen insbesondere, wenn der Kunde:
Eine abhilfefähige Verletzung seiner Verpflichtung nach diesem Vertrag begangen hat und innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Kunde von ONTARIS GmbH & Co. KG eine Mitteilung bezgl. dieser Verletzung erhalten hat, keine Abhilfe geschaffen hat.
Eine nicht abhilfefähige Verletzung seiner Verpflichtung nach diesem Vertrag begangen hat.
Ist der Kunde ein Verbraucher, so hat er das Recht, die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht besteht nicht bei Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt oder beschädigt worden sind. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (Poststempel zählt). Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis EUR 50,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 50,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinaus gehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als “neu” verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: ONTARIS GmbH & Co. KG, Viehhofstraße 119, 42117 Wuppertal.
4. Nutzung der Software
Die auf Grundlage dieser Bedingungen erworbene Software einschließlich aller Bestandteile ist Eigentum der ONTARIS GmbH & Co. KG. Die Software ist durch nationale und internationale Urheberrechte und weiteren gewerblichen Schutzrechten geschützt.
Die Lizenzbestimmungen bestimmen den Umfang zur Nutzung dieser Software. Weitere Lizenzbestimmungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der ONTARIS GmbH & Co. KG. ONTARIS GmbH & Co. KG weist den Kunden ausdrücklich darauf hin die Lizenzbestimmungen aufmerksam zu lesen.
Mit der Installation der Software werden die Lizenzbestimmungen seitens des Kunden anerkannt. Der Kunde ist verpflichtet vor der Installation die Lizenzbestimmungen anzuerkennen.
5. Versand, Gefahrenübergang, Abnahme
Wir berechnen einen Versandkostenanteil gemäß Angebot. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl per Post oder Paketdienst.
Sofern sich aus der Auftragsabwicklung nichts anders ergibt, ist die Lieferung ab Firma vereinbart.
Transport- und Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten für die Entsorgung der Verpackung zu sorgen.
Sofern vom Kunde erwünscht und von ONTARIS GmbH & Co. KG bestätigt, wird ONTARIS GmbH & Co. KG die Warenlieferung mittels einer Transportversicherung absichern, die anfallenden Kosten trägt der Kunde.
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von der ONTARIS GmbH & Co. KG benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der ONTARIS GmbH & Co. KG verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ONTARIS GmbH & Co. KG.
Bei Vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ONTARIS GmbH & Co. KG berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen sowie noch nicht ausgelieferte Teile des Vertragsgegenstands zurückzubehalten. Die Rücknahme des Vertragsgegenstands durch ONTARIS GmbH & Co. KG stellt keinen Rücktritt des Vertrages da, es sein denn, ONTARIS GmbH & Co. KG hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Vertragsgegenstandes durch ONTARIS GmbH & Co. KG liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. ONTARIS GmbH & Co. KG ist nach Rücknahme des Vertragsgegenstand zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich der tatsächlichen Verwertungskosten, anzurechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ONTARIS GmbH & Co. KG unverzüglich zu benachrichtigen, damit ONTARIS GmbH & Co. KG Klage gemäß §771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ONTARIS GmbH & Co. KG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einert obsiegenden Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den ONTARIS GmbH & Co. KG entstandenen Schaden.
Ist der Kunde kein Verbraucher, so bleibt die Ware Eigentum der ONTARIS GmbH & Co. KG bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
7. Gewährleistung
Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler einer Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Reproduzierbare (dokumentierte) Programmfehler, nicht aber Fehler, die durch falsche Bedienung oder Anwendung der Anlagen oder der Programme entstehen, werden von ONTARIS GmbH & Co. KG innerhalb 6 Monate nach Abnahme durch den Kunden kostenlos behoben.
Der Kunde hat das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises dann, wenn ONTARIS GmbH & Co. KG trotz mehrfachen Versuchs, wofür ihr angemessene Zeit und Gelegenheit einzuräumen ist, nicht in der Lage ist, den beanstandeten Mangel zu beheben bzw. die zugesicherte Eigenschaft herbeizuführen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Dem Anwender obliegt es, Programmfehler und deren erkannte Ursachen während und auch nach der Gewährleistungsfrist, unverzüglich ONTARIS GmbH & Co. KG schriftlich anzuzeigen und ONTARIS GmbH & Co. KG bei der Fehlerbeseitigung zu unterstützen.
Die Gewährleistungspflicht bei Softwareleistungen umfasst ausschließlich die Funktionsfähigkeit der gelieferten Programme, nicht jedoch die erfolgreiche Anwendung oder den Grad von Effektivität im Betrieb des Anwenders.
Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass sich der Kunde hinsichtlich der Zahlung der Lizenzgebühr oder sonstiger Verpflichtungen nicht in Zahlungsverzug befindet.
8. Haftung
Für Sachmängel, Mängelfolgeschäden, Datenverluste, Folgeschäden aus Datenverluste, entgangenen Gewinn oder für die Beratung des Kunden haften wir nicht auf Schadenersatz, es sei denn, ONTARIS GmbH & Co. KG hat Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Höhere Gewalt entbindet ONTARIS GmbH & Co. KG von der Auftragserfüllung. Für hierdurch entstandene Schäden haften ONTARIS GmbH & Co. KG nicht.
ONTARIS GmbH & Co. KG übernimmt keine Garantie für die Virenfreiheit von gelieferten Datenträgern und haftet nicht für daraus entstehende Schäden, die Datensicherung liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
Soweit die Haftung von ONTARIS GmbH & Co. KG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ONTARIS GmbH & Co. KG.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Wuppertal. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10. Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Geschäftsbedingungen Seminare und Consulting
1. Bestätigung
Jede Seminaranmeldung wird der Firma oder dem Teilnehmer umgehend schriftlich bestätigt und ist erst dann verbindlich.
2. Stornierungen und Umbuchungen von Seminaren
Stornierungen oder Umbuchungen müssen in Textform, bis spätestens 15 Werktage vor Seminarbeginn erfolgen. Bis 5 Werktage vor Seminarbeginn berechnen wir eine Administrationspauschale von 50% der Seminargebühr für Firmenschulungen und 75% der Seminargebühr für offene Kurse. 4 Werktage und später vor Seminarbeginn berechnen wir für Firmenschulungen 75% der Seminargebühr und für offene Kurse die vollen Seminargebühren. Selbstverständlich sind Ersatzpersonen gestattet. Die ONTARIS GmbH & Co. KG behält sich die Geltendmachung höherer Kosten ausdrücklich vor.
3. Gebühren
Die Seminar- oder Consultinggebühren werden mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge zu begleichen.
4. Leistungen
Für offene Kurse und Firmenschulungen (soweit nicht anders vereinbart) in den Räumen von ONTARIS sind in den Seminargebühren enthalten:
Die für die Schulung notwendige Hard- bzw. Software werden für den Zeitraum der Schulung gestellt.
Die in der Seminarbeschreibung angegebenen Inhalte werden von qualifizierten Referenten, ggfs. von entsprechend autorisierten Trainern unterrichtet.
Die gestellten Schulungsunterlagen gehen nach der Veranstaltung in das Eigentum des Teilnehmers über.
Jeder Teilnehmer erhält ein Teilnahmezertifikat.
Pausengetränke und Gebäck in den Vor- und Nachmittagspausen
Mittagessen
Für Firmenschulungen in den Räumen des Kunden stellt der Kunde die notwendige Hard- bzw. Software für den Zeitraum der Schulung zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Haftung
Bei jeder Dienstleistung, von ONTARIS GmbH & Co. KG behält der Kunde die volle Gesamtleitung, Aufsicht und Verantwortung für die Tätigkeit, bei der er durch ONTARIS GmbH & Co. KG – Personal unterstützt wird. Die ONTARIS GmbH & Co. KG übernimmt für erteilten Rat oder Schäden, die durch Ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Angestellten verursacht werden, keine Haftung, außer es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Trainers, zu geringer Teilnehmerzahl, sowie durch von der ONTARIS GmbH & Co. KG nicht zu vertretende sonstige Gründe oder durch höhere Gewalt, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Die ONTARIS GmbH & Co. KG kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Hotelkosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Außerdem wird die ONTARIS GmbH & Co. KG in diesen Fällen einen Ersatztermin ansetzen. Dem Kunden bleibt es freigestellt, diesen Termin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten. Für erteilten Rat ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Angestellten übernimmt die ONTARIS GmbH & Co. KG keine Haftung.
6. Urheberrechte
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder Teilen davon behalten wir uns vor, sofern keine anderen Angaben gemacht werden. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der ONTARIS GmbH & Co. KG oder der entsprechenden Hersteller in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Die während der Schulung gestellte Software darf weder entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor.
7. Datenschutz
Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten für interne Zwecke einverstanden. Es werden nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind.
8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an die ONTARIS GmbH & Co. KG ist Wuppertal.
9. Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die, soweit möglich, dem angestrebten Ziel am nächsten kommt. Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.